RettLog.de ist bestrebt, seine Website im Einklang mit den Bestimmungen des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes (BFSG) barrierefrei zugänglich zu machen.
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website www.rettlog.de.
Diese Website ist mit den Anforderungen der harmonisierten europäischen Norm EN 301 549 V3.2.1 weitgehend vereinbar.
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind aus folgenden Gründen nicht barrierefrei:
Einige ältere PDF-Dokumente sind möglicherweise nicht vollständig barrierefrei aufbereitet. Eine nachträgliche Aufbereitung würde eine unverhältnismäßige Belastung darstellen.
Eingebettete Inhalte von Drittanbietern (z.B. externe Videos oder Karten) werden möglicherweise nicht von uns bereitgestellt und können gegebenenfalls nicht vollständig barrierefrei sein.
Diese Erklärung wurde am 14. April 2026 erstellt.
Die Einschätzung basiert auf einer Selbstbewertung durch den Betreiber der Website.
Wenn Sie Mängel in Bezug auf die Einhaltung der Barrierefreiheitsanforderungen feststellen, können Sie uns dies mitteilen:
Kontakt:
E-Mail: info@rettlog.de
Bitte beschreiben Sie den Mangel möglichst genau und geben Sie die betroffene Website an.
Wir werden Ihre Rückmeldung prüfen und uns bemühen, Ihnen innerhalb von angemessener Zeit zu antworten.
Sollten Sie auf Ihre Kontaktaufnahme binnen sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie sich an die für das Durchsetzungsverfahren zuständige Stelle wenden.
Informationen zum Durchsetzungsverfahren finden Sie auf der Website der Bundesnetzagentur.